Von der Bauzwischenreinigung bis zur Übergabe

Zwischen dem letzten Handwerkertermin und der Nutzung bleibt oft wenig Spielraum. Für die Planung zählt deshalb, welche Bereiche wirklich fertig sind – nicht nur das vorgesehene Übergabedatum.

Auf einer Baustelle ist nicht jede Reinigung eine Endreinigung. Bei der Baugrobreinigung geht es um lose, grobe Verschmutzungen auf zugänglichen Flächen. Eine Bauzwischenreinigung setzt zwischen einzelnen Arbeiten an, wenn andere Gewerke noch nicht fertig sind. Die Baufeinreinigung richtet sich auf feinen Baustaub und vereinbarte Oberflächen nach den Bauarbeiten. Bauendreinigung oder Bauschlussreinigung bezeichnet die abschließende Reinigung vor Nutzung oder Übergabe. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage deshalb nicht nur den gewünschten Termin, sondern auch, welche Arbeiten bis dahin tatsächlich beendet sind.

Zum besprochenen Umfang können das Entfernen von Baustaub auf geeigneten Böden, Fensterbänken, Türen und anderen erreichbaren Oberflächen sowie die Reinigung neu eingebauter Sanitärbereiche gehören. Material, Zustand und Freigabe bestimmen, was möglich ist: Frische Beschichtungen, empfindliche Beläge oder fest haftende Farb-, Kleber- und Mörtelreste benötigen eine gesonderte Beurteilung. Fenster einschließlich Rahmen, das Abnehmen von Schutzfolien und das Abfahren von Bauabfällen sind keine automatisch enthaltenen Leistungen. Für Ihr Projekt halten wir fest, welche Tätigkeiten angeboten werden und welche Arbeiten außerhalb des Auftrags bleiben.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Sie nennen Baufortschritt und Zieltermin.

    Beschreiben Sie den aktuellen Zustand und ob weitere Handwerkerarbeiten folgen. Adresse, ungefähre Fläche und der geplante nächste Bauabschnitt helfen bei der Einordnung.

  2. Wir grenzen die angebotenen Arbeiten ab.

    Räume, geeignete Oberflächen und besondere Rückstände werden geprüft. Im Angebot sollen Reinigung, Zusatzwünsche und ein gegebenenfalls angefragter Abtransport klar unterscheidbar sein.

  3. Nach dem Auftrag stimmen wir den Einsatz ab.

    Vor Beginn werden Zugang, freigegebene Bereiche und das Zeitfenster geklärt. Verschiebt sich der Bauablauf, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir die Planung erneut abstimmen können.

Welche Arbeiten sollen zum Bauauftrag gehören?

Diese Punkte helfen dabei, den Auftrag passend festzulegen:

  • Böden und Laufwege: lose Verschmutzungen und Baustaub auf freigegebenen Belägen
  • Türen, Fensterbänke und erreichbare Oberflächen: Staub und vereinbarte Rückstände
  • Sanitärbereiche: zugängliche Ausstattung nach Einbau und Freigabe
  • Gesondert prüfen: Glas, Schutzfolien, fest haftende Rückstände und Abtransport
Wenn etwas nicht passt

Wir möchten, dass die Reinigung von Anfang an gut gemacht wird

Wir besprechen vorher, welche Arbeiten dazugehören. Falls trotzdem etwas nicht wie vereinbart erledigt wurde, melden Sie sich bitte. Wir prüfen Ihren Hinweis und bessern vereinbarte Arbeiten ohne zusätzliche Kosten nach. Kommt derselbe Fehler erneut vor, wechseln wir bei Bedarf die zuständige Person.

Nächster Schritt

Sie haben ein konkretes Vorhaben? Senden Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie direkt an.

Mehr über Standard Reinigung

Häufige Fragen zur Baureinigung in Erlangen

Beschreiben Sie, ob noch gebaut wird, ein Bauabschnitt fertig ist oder die Übergabe bevorsteht. Grobe Verschmutzungen während der Arbeiten sprechen für Baugrob- oder Bauzwischenreinigung; feiner Baustaub nach Abschluss der Arbeiten für Baufein- beziehungsweise Bauendreinigung. Sie müssen den Fachbegriff nicht kennen. Bei einer Baustellenreinigung klären wir anhand des Baufortschritts, welche Räume und Aufgaben jetzt sinnvoll eingeplant werden können.

Sinnvoll ist ein Termin nach den staub- und schmutzverursachenden Arbeiten, aber vor der geplanten Nutzung. Böden und Beschichtungen müssen für die Reinigung freigegeben sein. Wenn einzelne Gewerke weiterarbeiten, sollten fertige Bereiche von laufenden Arbeiten getrennt werden. Nennen Sie Ihren Übergabetermin und noch offene Arbeiten; den Reinigungstermin stimmen wir anhand des tatsächlichen Projektstands ab. Neue Verschmutzungen durch spätere Bauarbeiten sind nicht automatisch vom vereinbarten Auftrag umfasst.

Solche Rückstände müssen einzeln auf dem jeweiligen Untergrund beurteilt werden. Auf Glas, beschichteten Bauteilen, Naturstein oder empfindlichen Bodenbelägen kann ein ungeeignetes Verfahren Schäden verursachen. Beschreiben Sie daher Material und sichtbare Rückstände, auch vorhandene Kratzer oder andere Schäden. Erst nach der Prüfung lässt sich sagen, welche Behandlung angeboten werden kann. Eine vollständige Entfernung aller Rückstände oder die Behebung von Bauschäden wird nicht pauschal zugesagt.

Reinigung und Abtransport von Bauabfällen sind getrennte Aufgaben. Nennen Sie Art und ungefähre Menge der Abfälle sowie den möglichen Abholort, wenn Sie Transport oder Entsorgung benötigen. Ob dies übernommen werden kann und was es kostet, muss separat geklärt werden. Auch Schutzfolien bleiben nicht automatisch zur Entfernung freigegeben: Entscheidend ist, welche Bauteile noch Schutz benötigen und welche Folien laut Auftrag abgenommen werden sollen.

Der Aufwand hängt nicht allein von der Quadratmeterzahl ab. Entscheidend sind Bauphase, Anzahl der Räume und Etagen, Oberflächen, Art und Haftung der Rückstände sowie der Zugang. Eine Zwischenreinigung wird anders abgegrenzt als die abschließende Feinreinigung. Für ein Angebot helfen die ungefähre Fläche, der aktuelle Zustand und der gewünschte Termin. Vergleichen Sie, ob Fenster, besondere Rückstände und Abtransport ausdrücklich enthalten oder separat aufgeführt sind. Den Preis vereinbaren wir für den geprüften Umfang.