Praxisräume mit ihren jeweiligen Aufgaben erfassen

Für eine Einzelpraxis wie für eine Praxisgemeinschaft gilt: Ein Wartezimmer hat eine andere Funktion als ein Behandlungsraum. Diese Unterschiede gehören in die Abstimmung der Reinigung.

Für Böden, freigegebene Oberflächen und Sanitäreinrichtungen besprechen wir die konkreten Reinigungsarbeiten. Nennen Sie auch Personalräume und praxisinterne Büros, wenn diese dazugehören sollen. In einer Praxisgemeinschaft hilft eine gemeinsame Kontaktperson, geteilte Flächen und einzelne Zimmer eindeutig zuzuordnen.

Unterschiedliche Sprechstunden lassen sich nicht durch einen einzigen pauschalen Schließzeitpunkt abbilden. Teilen Sie mit, wann die jeweiligen Zimmer verfügbar sind. Ebenso müssen abweichende Hygieneanforderungen pro Bereich erkennbar sein; eine Freigabe für einen Raum gilt nicht automatisch nebenan. Desinfektion und medizinische Ausstattung werden gesondert geprüft, Instrumentenaufbereitung und besondere Abfallentsorgung sind keine allgemeinen Raumarbeiten. Für das Angebot zählt der tatsächlich abgestimmte Umfang, nicht die bloße Zahl der beteiligten Praxen.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Praxisbedarf schildern

    Beschreiben Sie die Praxisart, betroffene Räume und die gewünschten regelmäßigen Arbeiten.

  2. Anforderungen und Angebot klären

    Wir besprechen die Vorgaben je Raum, den Umfang und die Kosten. Besondere Tätigkeiten werden vor einer Zusage geprüft.

  3. Zeiten und Zugang abstimmen

    Nach Beauftragung vereinbaren wir die Durchführung passend zu den verfügbaren Praxisräumen.

Diese Praxisbereiche können Sie anfragen

Diese Punkte helfen dabei, den Auftrag passend festzulegen:

  • Empfang und Wartebereich: Böden und freigegebene Oberflächen
  • Sprech- und Therapieräume: zugängliche Flächen nach Raumfunktion
  • Sanitär- und Personalräume: Einrichtungen und gewünschte Arbeiten
  • Interne Büros und Nebenräume: gesondert benannter Zugang und Umfang
Wenn etwas nicht passt

Wir möchten, dass die Reinigung von Anfang an gut gemacht wird

Wir besprechen vorher, welche Arbeiten dazugehören. Falls trotzdem etwas nicht wie vereinbart erledigt wurde, melden Sie sich bitte. Wir prüfen Ihren Hinweis und bessern vereinbarte Arbeiten ohne zusätzliche Kosten nach. Kommt derselbe Fehler erneut vor, wechseln wir bei Bedarf die zuständige Person.

Nächster Schritt

Sie haben ein konkretes Vorhaben? Senden Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie direkt an.

Mehr über Standard Reinigung

Häufige Fragen zur Praxisreinigung in Zirndorf

Ja, beschreiben Sie dabei die geteilten Räume und die einzelnen Nutzungseinheiten getrennt. Wer den Auftrag für welche Fläche erteilen kann, sollte intern geklärt sein. Ein gemeinsamer Eingang bedeutet nicht automatisch einen gemeinsamen Reinigungsumfang.

Nennen Sie Sprechstunden und Zeiten, in denen die einzelnen Zimmer frei sind. Ein leerer Empfang sagt noch nichts über die Belegung der Behandlungsräume aus. Die möglichen Termine klären wir mit Ihnen.

Teilen Sie die relevanten Vorgaben ausdrücklich für den jeweiligen Bereich mit. Ob daraus gewünschte Spezialleistungen übernommen werden können, wird geprüft. Eine Zusage für sämtliche Hygieneanforderungen aller Nutzer ist mit einer allgemeinen Anfrage nicht verbunden.

Nein. Vereinbarte Boden- und Oberflächenarbeiten schließen Instrumentenaufbereitung, medizinische Geräte oder die Entsorgung besonderer Abfälle nicht ein. Auch ein Bedarf an Desinfektion muss gesondert geklärt werden.

Raumarten, ungefähre Flächen, gewünschte Tätigkeiten und Häufigkeit bilden die Grundlage. Ergänzen Sie Hygienevorgaben und Zugangszeiten, ohne Patienteninformationen oder interne Zugangsdaten zu übermitteln.