Welche Teile Ihres Gebäudes sollen gereinigt werden?

Ein Eingang, die Flure und ein Sanitärbereich erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für den Reinigungsumfang ist entscheidend, welche dieser Bereiche Sie einbeziehen möchten.

In einem Wohnhaus können beispielsweise gemeinsame Zugänge und ausgewählte Innenräume betroffen sein; bei einer Gewerbeimmobilie kommen genutzte Arbeits- und Sanitärbereiche infrage. Wir vereinbaren für Ihr Gebäude in Zirndorf das Saugen oder Wischen geeigneter Böden, die Reinigung erreichbarer Oberflächen und die gewünschten Sanitärarbeiten. Nennen Sie die Räume möglichst einzeln, damit auch Nebenbereiche berücksichtigt werden können.

Für regelmäßig genutzte Räume vereinbaren wir wiederkehrende Tätigkeiten. Ein Einzelauftrag erhält dagegen seinen eigenen beschriebenen Umfang. Daraus folgt nicht automatisch, dass alle Flächen intensiv behandelt oder sämtliche Spuren entfernt werden können. Material, Erreichbarkeit und Art der Verschmutzung bestimmen, welche zusätzlichen Arbeiten geprüft werden müssen.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Gebäude und Nutzung beschreiben.

    Nennen Sie die Räume, ihre ungefähre Größe und ob es um einen einzelnen Termin oder laufende Reinigung geht.

  2. Aufgaben je Bereich besprechen.

    Wir klären die gewünschten Tätigkeiten, zusätzliche Arbeiten und den daraus entstehenden Angebotsumfang.

  3. Umfang und Start werden verbindlich abgestimmt.

    Nach Ihrer Entscheidung vereinbaren wir Zugang und Termin. Bei wiederkehrender Reinigung halten wir zusätzlich die Häufigkeiten fest.

Gebäudeteile und Aufgaben zusammen benennen

Diese Punkte helfen dabei, den Auftrag passend festzulegen:

  • Eingänge und Flure mit den zu reinigenden Bodenflächen
  • Ausgewählte Innenräume mit erreichbaren Ablagen und Oberflächen
  • Sanitärbereiche mit den gewünschten Tätigkeiten
  • Fenster, Außenflächen und intensive Bodenarbeiten als zusätzliche Wünsche
Wenn etwas nicht passt

Wir möchten, dass die Reinigung von Anfang an gut gemacht wird

Wir besprechen vorher, welche Arbeiten dazugehören. Falls trotzdem etwas nicht wie vereinbart erledigt wurde, melden Sie sich bitte. Wir prüfen Ihren Hinweis und bessern vereinbarte Arbeiten ohne zusätzliche Kosten nach. Kommt derselbe Fehler erneut vor, wechseln wir bei Bedarf die zuständige Person.

Nächster Schritt

Sie haben ein konkretes Vorhaben? Senden Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie direkt an.

Mehr über Standard Reinigung

Häufige Fragen zur Gebäudereinigung in Zirndorf

Nein. Gebäudereinigung ist der Oberbegriff für verschiedene Reinigungsarbeiten am Objekt. Eine Grundreinigung betrifft eine intensivere Behandlung, beispielsweise von geeigneten Bodenbelägen, und muss eigens vereinbart werden.

Ja, ebenso wie regelmäßige Reinigung für private oder gewerbliche Gebäude. Teilen Sie beim Einzelauftrag mit, ob es um normalen Schmutz oder besondere Rückstände geht.

Unterschiedliche Tätigkeiten, Raumaufteilungen, Beläge und Verschmutzungen führen zu anderem Aufwand. Vergleichen Sie auch, ob Glasflächen oder intensive Behandlungen separat berechnet werden.

Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Ältere Flecken, Materialveränderungen oder anhaftende Rückstände können eine andere Behandlung erfordern. Solche Stellen sollten vor dem Auftrag angesprochen werden.

Etwa Eingänge, Flure, ausgewählte Räume und Sanitärflächen. Wir legen mit Ihnen fest, welche konkreten Arbeiten dort stattfinden. Nicht benannte Einheiten und Außenbereiche sind nicht automatisch eingeschlossen.