Innenflächen Ihres Wohn- oder Gewerbegebäudes reinigen

Wir vereinbaren Arbeiten an Böden, zugänglichen Oberflächen und Sanitärbereichen. Sie wählen die betroffenen Räume und können eine einzelne oder regelmäßige Reinigung anfragen.

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnanlage betreuen, möchten Sie wissen, welche Arbeit Ihnen abgenommen wird. Wir sprechen beispielsweise über das Wischen geeigneter Flurböden, das Reinigen vereinbarter Treppenbereiche und zugänglicher Oberflächen. Sind im Gebäude auch Gewerberäume vorhanden, werden deren Aufgaben eigens beschrieben; sie ergeben sich nicht schon aus der gemeinsamen Adresse.

Die Gebäudereinigung in Schwabach richtet sich nach dem gewünschten Zustand und der Nutzung Ihrer Flächen. Für einen wiederkehrenden Auftrag werden Häufigkeiten vereinbart, für eine einzelne Reinigung der Anlass und Umfang. Ein Defekt, eine Gartenarbeit oder ein technischer Kontrollgang gehört nicht allein deshalb dazu, weil er im selben Gebäude anfällt.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Sie schildern, wo Unterstützung fehlt.

    Ein verschmutzter Eingang oder ein unklarer bisheriger Umfang ist ein guter Ausgangspunkt. Sie brauchen keine Fachbegriffe.

  2. Aus dem Bedarf werden vereinbarte Arbeiten.

    Wir prüfen die angefragten Reinigungsaufgaben und besprechen Häufigkeit, Zugang und Preis. Andere Gebäudedienste werden nicht pauschal vorausgesetzt.

  3. Wir beginnen nach gemeinsamer Abstimmung.

    Mit dem erteilten Auftrag werden Termin und erreichbare Bereiche festgelegt. Für spätere Rückfragen hilft die genaue Bezeichnung der betroffenen Fläche.

Was zum Reinigungsauftrag gehören soll

Diese Punkte helfen dabei, den Auftrag passend festzulegen:

  • Innenflächen mit passender Bodenreinigung und Oberflächenpflege beschreiben
  • Sanitär- und Gemeinschaftsräume nach Nutzung und Ausstattung angeben
  • Räume eines Betriebs vom allgemeinen Hausbereich unterscheiden
  • Spezialreinigung und Aufgaben außerhalb der Reinigung getrennt benennen
Wenn etwas nicht passt

Wir möchten, dass die Reinigung von Anfang an gut gemacht wird

Wir besprechen vorher, welche Arbeiten dazugehören. Falls trotzdem etwas nicht wie vereinbart erledigt wurde, melden Sie sich bitte. Wir prüfen Ihren Hinweis und bessern vereinbarte Arbeiten ohne zusätzliche Kosten nach. Kommt derselbe Fehler erneut vor, wechseln wir bei Bedarf die zuständige Person.

Nächster Schritt

Sie haben ein konkretes Vorhaben? Senden Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie direkt an.

Mehr über Standard Reinigung

Häufige Fragen zur Gebäudereinigung in Schwabach

Nein. Private Eigentümer, Hausverwaltungen und Betriebe können anfragen. Entscheidend ist, welche Räume oder gemeinschaftlichen Flächen Sie reinigen lassen möchten.

Der Gebäudereinigungsauftrag enthält die vereinbarten Reinigungsarbeiten. Reparaturen, technische Prüfungen oder Gartenpflege gehören nicht automatisch dazu. Solche Anliegen müssen gesondert geklärt werden.

Ja, wenn bestimmte Flächen einmalig gereinigt werden sollen. Nennen Sie ihren Zustand und den Anlass. Aus einer Einzelreinigung entsteht nicht automatisch ein wiederkehrender Reinigungsumfang.

Oft sollen nur Gemeinschaftsflächen gereinigt werden und nicht sämtliche Wohnungen. Relevant sind die wirklich beauftragten Quadratmeter, Beläge, Ausstattung und Tätigkeiten sowie die gewünschte Häufigkeit.

Ein Nebenraum muss nicht denselben Rhythmus erhalten wie der Hauseingang. Er wird mit seiner Aufgabe und gewünschten Häufigkeit ausdrücklich aufgeführt, wenn er zum Auftrag gehören soll.