Baustaub entfernen ist etwas anderes als Schutt abfahren

Ein Raum kann geräumt sein und trotzdem Reinigung benötigen. Umgekehrt wird ein zugestellter Bauabschnitt durch einen Reinigungsauftrag nicht automatisch freigeräumt.

Bauherren und Bauleitung sollten deshalb zwei Fragen trennen: Was steht noch im Raum, und was haftet auf den Oberflächen? Zum Reinigungsumfang können das Beseitigen losen Staubs auf geeigneten Böden, das Abwischen zugänglicher Fensterbänke und Türen sowie die Reinigung fertig montierter Sanitärflächen gehören. Materialstapel, schwere Baureste oder zurückgelassene Werkzeuge sind keine gewöhnlichen Bodenverschmutzungen.

Ob eine Bauzwischenreinigung oder eine abschließende Baufeinreinigung in Schwabach passt, hängt vom weiteren Ausbau ab. Für feste Farb-, Kleber- oder Mörtelreste nennen Sie bitte das betroffene Material. Glasflächen und das Entfernen von Schutzfolien werden einzeln besprochen. Abtransport und Entsorgung brauchen eine eigene Klärung und werden nicht allein durch das Wort Baugrobreinigung zugesagt.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Sie zeigen, was zurückgeblieben ist.

    Beschreiben Sie den Raumzustand nach den Bauarbeiten. Fotos können helfen, Staub, Anhaftungen und abgestelltes Material auseinanderzuhalten.

  2. Wir klären Reinigung und weitere Wünsche getrennt.

    Gemeinsam legen wir fest, welche Oberflächen bearbeitet werden sollen. Für nicht geklärte Abfälle oder Rückstände wird keine pauschale Übernahme vorausgesetzt.

  3. Die vereinbarten Flächen werden zugänglich gemacht.

    Vor dem abgestimmten Einsatz muss feststehen, welche Materialien stehen bleiben und welche Bereiche frei sind. Gereinigt wird im beauftragten Umfang.

Den Zustand der Fläche richtig beschreiben

Diese Punkte helfen dabei, den Auftrag passend festzulegen:

  • Losen Staub auf Böden und zugänglichen Bauteilen erfassen
  • Fertige Sanitärflächen und Türen zur Reinigung angeben
  • Anhaftungen auf Glas, Fliesen oder Rahmen gesondert beurteilen lassen
  • Verpackungen, Restmaterial und Bauschutt mit Menge und Zuständigkeit nennen
Wenn etwas nicht passt

Wir möchten, dass die Reinigung von Anfang an gut gemacht wird

Wir besprechen vorher, welche Arbeiten dazugehören. Falls trotzdem etwas nicht wie vereinbart erledigt wurde, melden Sie sich bitte. Wir prüfen Ihren Hinweis und bessern vereinbarte Arbeiten ohne zusätzliche Kosten nach. Kommt derselbe Fehler erneut vor, wechseln wir bei Bedarf die zuständige Person.

Nächster Schritt

Sie haben ein konkretes Vorhaben? Senden Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie direkt an.

Mehr über Standard Reinigung

Häufige Fragen zur Baureinigung in Schwabach

Nicht automatisch. Für einen Entsorgungswunsch sind Art, Menge und vorhandene Sammelmöglichkeiten wichtig. Ob eine Übernahme möglich ist, wird eigenständig geklärt; ein Angebot für Oberflächenreinigung enthält nicht stillschweigend einen Abtransport.

Der Begriff wird unterschiedlich verwendet. Beschreiben Sie deshalb, ob lose Rückstände aufgenommen, Wege gereinigt oder Materialien entfernt werden sollen. Erst die vereinbarten Aufgaben bestimmen, was ausgeführt wird.

Das lässt sich nicht allgemein zusagen. Untergrund, Beschichtung und Art der Anhaftung müssen zusammen betrachtet werden. Eine Reinigung ist außerdem keine Reparatur bereits beschädigter Oberflächen.

Wichtig sind die tatsächlich freien Quadratmeter, die gewünschten Detailarbeiten und der Verschmutzungszustand. Große Abfallmengen oder besondere Rückstände dürfen nicht hinter einer pauschalen Flächenangabe verschwinden, wenn Angebote vergleichbar sein sollen.

Wenn die betreffenden Ausbauarbeiten abgeschlossen sind und die Flächen für ihren nächsten Zweck gereinigt werden können. Stehen noch staubende Arbeiten an, sollte deren Reihenfolge vor dem Abschluss geklärt werden.