Reinigungsarbeiten für die genutzten Gebäudebereiche

Eingänge, Flure und einzelne Räume können gemeinsam beauftragt werden. Entscheidend ist, welche Böden, Oberflächen und Sanitärbereiche gereinigt werden sollen.

Wir reinigen die vereinbarten geeigneten Bodenflächen, frei erreichbaren Oberflächen und ausgewählten Sanitärbereiche. Gemeinsam genutzte Eingänge und Flure können ebenso dazugehören wie einzeln benannte Räume. Für die Vorbereitung klären wir, was freigeräumt werden muss und welche Bereiche nur nach Absprache zugänglich sind.

Private Häuser und gewerbliche Immobilien in Hersbruck können einmalig oder regelmäßig gereinigt werden. Für Fenster oder intensive Bodenarbeiten wird ein eigener Umfang besprochen. Technische Kontrollen, Reparaturen und andere Aufgaben der Objektbetreuung sind kein automatischer Bestandteil der Gebäudereinigung.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Sie nennen Aufgaben und zuständige Kontaktperson.

    Beschreiben Sie die betroffenen Räume und wer deren Umfang und Zugang mit uns abstimmen kann.

  2. Reinigung und Angebot besprechen.

    Wir klären Flächen, Zustand und die gewünschten Tätigkeiten sowie einen einmaligen oder regelmäßigen Einsatz.

  3. Zugang und Beginn abstimmen.

    Nach Beauftragung besprechen wir den Termin und die Vorbereitung der zu reinigenden Flächen.

Innenflächen im gewünschten Umfang reinigen

Diese Punkte helfen dabei, den Auftrag passend festzulegen:

  • Geeignete Bodenflächen in Eingang, Flur und benannten Räumen
  • Frei erreichbare Ablagen und andere vereinbarte Oberflächen
  • Reinigung der ausgewählten Sanitärbereiche
  • Gemeinsame Flächen und einzelne Räume im Auftrag zuordnen
Wenn etwas nicht passt

Wir möchten, dass die Reinigung von Anfang an gut gemacht wird

Wir besprechen vorher, welche Arbeiten dazugehören. Falls trotzdem etwas nicht wie vereinbart erledigt wurde, melden Sie sich bitte. Wir prüfen Ihren Hinweis und bessern vereinbarte Arbeiten ohne zusätzliche Kosten nach. Kommt derselbe Fehler erneut vor, wechseln wir bei Bedarf die zuständige Person.

Nächster Schritt

Sie haben ein konkretes Vorhaben? Senden Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie direkt an.

Mehr über Standard Reinigung

Häufige Fragen zur Gebäudereinigung in Hersbruck

Nein. Gebäudereinigung bezeichnet hier die vereinbarten Reinigungsleistungen. Technische Überwachung, Reparaturen und andere Gebäudedienste sind dadurch nicht pauschal beauftragt.

Die vereinbarten Flächen sollen erreichbar sein. Nennen Sie Hindernisse, empfindliche Gegenstände und Bereiche mit eingeschränktem Zugang. Bei mehreren Nutzern hilft eine zuständige Person, die diese Punkte gemeinsam abstimmen kann.

Ja. Private Häuser und gewerbliche Immobilien können einmalig oder regelmäßig gereinigt werden. Beschreiben Sie bei einer einzelnen Reinigung bitte Anlass, Umfang und vorhandenen Zustand.

Diese Arbeiten werden zusätzlich beschrieben und ausdrücklich vereinbart. Material, Zustand und Zugang können einen anderen Umfang erfordern als die normale Reinigung der Räume. Benennen Sie solche Wünsche bereits bei der Anfrage.

Von den beauftragten Flächen und Tätigkeiten, der Ausstattung, Verschmutzung sowie der Häufigkeit. Bei mehreren Nutzern sind auch Zugangsbedingungen wichtig. Ein Preis umfasst nicht automatisch alle Räume unter derselben Adresse.