Was soll bei diesem Auftrag sauber werden?

Sie wählen die Räume und Tätigkeiten, die gereinigt werden sollen. Diese Auswahl bildet die Grundlage des Angebots; eine Anfrage muss weder einen fertigen Plan noch das gesamte Gebäude umfassen.

Für ein bewohntes Haus können andere Aufgaben wichtig sein als für einen täglich besuchten Geschäftsbereich. Sagen Sie uns etwa, ob Böden gesaugt oder gewischt, erreichbare Ablagen gereinigt oder Toiletten und Waschbecken einbezogen werden sollen. Wir klären die gewünschten Tätigkeiten, bevor Sie einen Auftrag für Ihr Gebäude in Ansbach erteilen.

Bei einer einmaligen Reinigung zählt, wie die Räume aktuell aussehen und was bis zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist. Bei regelmäßiger Betreuung kommt hinzu, wie stark sie zwischen den Einsätzen genutzt werden. Handwerkerreste, festsitzende Ablagerungen und besondere Materialpflege sind keine gewöhnlichen Routinearbeiten; nennen Sie diese bitte ausdrücklich.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Sie erklären uns Ihren Anlass.

    Teilen Sie mit, ob es um Entlastung im Alltag oder einen einzelnen Termin geht. Räume und ungefähre Fläche helfen bei der Einordnung.

  2. Wir besprechen die durchführbaren Arbeiten.

    Material, Zustand und Zugänglichkeit werden berücksichtigt. Das Angebot bezieht sich auf den daraus abgestimmten Reinigungsumfang.

  3. Die Ausführung wird vorbereitet.

    Sobald Sie beauftragen, stimmen wir den Beginn und Zugang ab. Bitte sagen Sie vorher, welche Flächen freigeräumt werden können.

Vom Wunsch zur passenden Aufgabenliste

Diese Punkte helfen dabei, den Auftrag passend festzulegen:

  • Wohn- oder Geschäftsräume mit den gewünschten Tätigkeiten nennen
  • Für Böden Belag, freie Fläche und Verschmutzung beschreiben
  • Sanitärbereiche und erreichbare Einrichtungsflächen ergänzen
  • Bauverschmutzung und intensive Behandlungen vorab gesondert klären
Wenn etwas nicht passt

Wir möchten, dass die Reinigung von Anfang an gut gemacht wird

Wir besprechen vorher, welche Arbeiten dazugehören. Falls trotzdem etwas nicht wie vereinbart erledigt wurde, melden Sie sich bitte. Wir prüfen Ihren Hinweis und bessern vereinbarte Arbeiten ohne zusätzliche Kosten nach. Kommt derselbe Fehler erneut vor, wechseln wir bei Bedarf die zuständige Person.

Nächster Schritt

Sie haben ein konkretes Vorhaben? Senden Sie uns Ihre Anfrage oder rufen Sie direkt an.

Mehr über Standard Reinigung

Häufige Fragen zur Gebäudereinigung in Ansbach

Ja. Sie können die Gebäudereinigung für ein privates Haus ebenso wie für ein gewerblich genutztes Objekt anfragen. Besprochen werden die gewünschten Räume und Tätigkeiten, nicht nur die Gebäudeart.

Sie können einen einmaligen Einsatz beauftragen. Beschreiben Sie dessen Anlass und den Zustand der Räume; Termin und Umfang werden miteinander abgestimmt.

Für ein Angebot benötigen wir die zu reinigenden Bereiche, ungefähre Größe, Aufgaben und Informationen zur Ausstattung. Stärkere Rückstände oder erschwerter Zugang verändern den Aufwand gegenüber einer normalen laufenden Reinigung.

Nein. Sie können beispielsweise nur die genutzte Etage oder ausgewählte Gemeinschaftsräume anfragen. Ausgenommene Räume werden nicht durch die Bezeichnung Gebäudereinigung automatisch Teil des Auftrags.

Nicht unbedingt. Baustaub und Baurückstände stellen andere Anforderungen als alltäglicher Schmutz. Geben Sie solche Arbeiten an, damit der Bedarf als Baureinigung oder gesonderte Behandlung eingeordnet werden kann.