Treppenhausreinigung in Bayern: Was ist Pflicht?
Eine häufige Frage von Hausverwaltungen in Nürnberg: Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden, und wer ist dafür verantwortlich?
Gesetzliche Regelung in Bayern
In Bayern gibt es keine bundeseinheitliche gesetzliche Vorgabe zur Reinigungshäufigkeit. Die Pflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag, der Hausordnung und dem allgemeinen Verkehrssicherungspflichtenrecht.
Als anerkannter Standard gilt: Das Treppenhaus muss mindestens 1x pro Woche gereinigt werden. Bei stark frequentierten Objekten empfiehlt sich 2–3x pro Woche.
Wer ist zuständig?
In vielen Häusern wird die Reinigung auf Mieter per Hausordnung umgelegt (Kehrwoche). Professionelle Reinigung durch eine Firma bietet:
- Verlässliche, gleichmäßige Reinigung
- Kein Streit unter Mietern
- Dokumentation für Hausverwaltung
- Haftpflichtversicherung der Reinigungskraft
Was kostet Treppenhausreinigung in Nürnberg?
Bei Standard Reinigung kostet die regelmäßige Treppenhausreinigung ab 35 Euro/Std. Ein typisches Treppenhaus mit 4–5 Etagen benötigt bei wöchentlicher Reinigung ca. 1–1,5 Stunden. Mehr zur Treppenreinigung Nürnberg.
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